Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) und das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) führten als Modellvorhaben der Raumordnung (MORO) das Forschungsprojekt „Krisenfeste Raum- und Infrastrukturen durch zentralörtliche Konzepte“ durch.
Als eine der sechs Modellregion in dem Projekt wurde die Stadt Crimmitschau mit ihrem Mittelbereich ausgewählt.
Mit Schreiben vom 18. Juni 2024 hat der Planungsverband Region Chemnitz über die Anmeldung von Vorhaben zur Förderung über die Richtlinie FR Regio informiert.
Mit der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung (SMR) zur Förderung der Regionalentwicklung (FR Regio) wird auch das Verfahren geregelt, nach dem die interkommunale Zusammenarbeit bei der Umsetzung insbesondere der Erfordernisse des Landesentwicklungsplanes und der Regionalpläne unterstützt werden soll (Ziffer VII). Demnach sind von den Antragsberechtigten für das Folgejahr vorgesehene Vorhaben beim zuständigen Regionalen Planungsverband mit ausführlicher Beschreibung und einer belastbaren Kostenkalkulation bis zum Stichtag 30. Oktober anzumelden. Der konkrete Fördergegenstand für geplante Vorhaben ergibt sich aus Ziffer II der FR Regio.
Um eine potenzielle Projektförderung für nicht-investive und/oder investive Vorhabenanmeldungen für das Jahr 2025 fristgerecht beim SMR anmelden zu können, bitte ich um Mitteilung Ihrer Vorhabenvorschläge (als Mail) bis zum 27. September 2024 an die Verbandsgeschäftsstelle des Planungsverbandes Region Chemnitz.
Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Chemnitz hat am 20. Juni 2023 beschlossen, zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe, der Ausweisung von mindestens 2 % der Regionsfläche als Vorranggebiete Wind gemäß § 3 WindBG und § 4a SächsLPlG, einen Raumordnungsplan Wind (ROPW) als sachlichen Teilregionalplan aufzustellen.
Die Arbeitshilfe wurde von der Fachkommission Städtebau und dem Ausschuss für Recht und Verfahren (ARV) der Ministerkonferenz für Raumordnung unter Beteiligung von Vertretern des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB), des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK), der Energieministerkonferenz der Länder und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes erstellt und am 3. Juli 2023 durch die Fachkommission Städtebau und den Ausschuss für Recht und Verfahren der Ministerkonferenz für Raumordnung beschlossen.
Die Verbandsversammlung hat auf ihrer 32. Sitzung am 20. Juni 2023 den Regionalplan Region Chemnitz als Satzung (RPl-S RC) beschlossen. Bis zur Rechtskraft des RPL-S RC sind die Inhalte der in den verschiedenen Teilen der Region bestehenden Regionalpläne weiterhin anzuwenden.
Am 8. Juni 2023 veröffentlichte das Statistische Landesamt des Freistaates Sachsen die 8. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung. Ausgehend vom Basisjahr 2021 wird die voraussichtliche Bevölkerungsentwicklung 2022 bis 2040 für jede Gemeinde in Sachsen in drei Varianten dargestellt.
Am 12. April 2023 erfolgte die Medieninformation des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) [https://www.medienservice.sachsen.de/medien/news/1065286] zur Veröffentlichung von Daten zur Standorteignung von Waldflächen für Windenergieanlagen (WEA) im Rahmen der Flexibilisierungsklausel (§ 20 Abs. 3 Landesplanungsgesetz (SächsLPlG)) [https://luis.sachsen.de/energie/wea-wald-kategorien.html].
In der Mitteilung des SMR werden die Maßgaben beschrieben, die als Beitrag zur Erreichung einer treibhausgasneutralen Stromerzeugung im Bundesgebiet im Sinne des § 2 EEG 2023 bei der Genehmigung von Solaranlagen an Kulturdenkmalen und deren Umgebung zu berücksichtigen sind.
Mit den Artikeln 24 und 25 des Gesetzes begleitender Regelungen zum Doppelhaushalt 2023/2024 (Haushaltsbegleitgesetz 2023/2024 - HBG 2023/2024) vom 20. Dezember 2022 wurde § 84 Abs. 6 Sächsische Bauordnung (SächsBO) und das Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPlG) geändert.
Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 26. Juni 2012, Az. 1 C 40/11, für Recht erkannt:
„Die Satzung über die Erste Gesamtfortschreibung des Regionalplanes Südwestsachsen in der Fassung des Satzungsbeschlusses der Verbandsversammlung des Regionalen Planungsverbands Südwestsachsen vom 10. Juli 2008, mit dem der Satzungsbeschluss vom 5. März 2008 geändert wurde, sowie des Genehmigungsbescheids des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 28. Mai 2008, geändert mit Bescheid vom 17. Juli 2008, erneut bekannt gemacht am 6. Oktober 2011, wird insoweit für unwirksam erklärt, als Kapitel 2.5 der Satzung Vorrang-/Eignungsgebiete für die Windenergienutzung ausweist.“
Wenn Bergmann Hans aus Freiberg mit der weißen Frau von Sachsenburg auf den Bösen Taurasteinmann trifft, ist man mittendrin in der schier endlosen Sagenlandschaft Mittelsachsens. Um diese alten Geschichten, die untrennbar zur mittelsächsischen Kultur und den regionalen Landstrichen gehören, dreht sich alles im Projekt „Sagenhaftes Mittelsachsen“.
Mit dem Modellprojekt möchte der Landkreis Mittelsachsen zeigen, wie Land und Leute seit jeher zusammenhängen.
Zur 27. Sitzung der Verbandsversammlung, am 4. November 2020, wurden die Verbandsräte des Planungsverbandes Region Chemnitz über die Auftaktveranstaltung der Fachkonferenz Teilgebiete im Standortauswahlverfahren zur Endlagerung hochradioaktiver Abfälle informiert.
Auf Grund des allgemeinen Interesses zu diesem Thema stellen wir diesen Vortrag der Öffentlichkeit zur Verfügung und werden hier fortlaufend über den aktuellen Sachstand informieren.
Mit der am 14. August 2020 in Kraft getretenen Änderung von § 249 Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB; BGBl. I S. 1793) können die Länder durch Landesgesetze bestimmen, dass Windenergieanlagen nur noch dann privilegierte Anlagen im bauplanungsrechtlichen Außenbereich sind, wenn sie einen bestimmten Mindestabstand zu den im Landesgesetz bezeichneten zulässigen baulichen Nutzungen zu Wohnzwecken einhalten. Dieser Mindestabstand darf dabei höchstens 1.000 m von der Mitte des Mastfußes der Windenergieanlage bis zur nächstgelegenen im Landesgesetz bezeichneten zulässigen baulichen Nutzung zu Wohnzwecken betragen.
Von dieser Länderöffnungsklausel Wind hat nunmehr der Sächsische Landtag am 1. Juni 2022 mit dem vierten Gesetz zur Änderung der Sächsischen Bauordnung (SächsBauO; SächsGVBl. S. 366) im § 84 „Abweichungen von § 35 des Baugesetzbuches“ Gebrauch gemacht.
Die durch das VG erlassen Urteile in den drei Verwaltungsrechtssachen
sind durch Beschlüsse des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 29. Juli 2015 (Az.: 4 A 209/14 und Az.: 4 A 234/14) und vom 3. August 2015 (Az.: 4 A 250/14) rechtskräftig geworden.