Der Planungsausschuss ist ein ständiger beschließender Ausschuss der Verbandsversammlung.
Zusammensetzung
Aus jeder Mitgliedskörperschaft ist je begonnene 150.000 Einwohner ein Vertreter als Mitglied zu wählen. Somit besteht der Planungsausschuss aus 13 Mitgliedern:
Aufgaben
Der Planungsausschuss bereitet die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen der Verbandsversammlung vor. Die Aufgaben des Planungsausschusses sind insbesondere:
Der Planungsausschuss erledigt außerdem die sonstigen Aufgaben des Planungsverbandes, soweit nicht nach gesetzlichen Vorschriften oder dieser Satzung die Verbandsversammlung oder der Verbandsvorsitzende zuständig ist oder die Verbandsversammlung sich die Erledigung bestimmter Aufgaben vorbehalten hat.
Der Planungsausschuss berichtet der Verbandsversammlung laufend über seine Tätigkeit. Er legt Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung der Verbandsversammlung zur Entscheidung vor.