Die Aufgaben des Verbandes ergeben sich aus dem Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) sowie dem Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (SächsLPlG).
Der Verband ist Träger der Regionalplanung in seinem Verbandsgebiet. Regionalplanung ist die den regionalen Planungsträgern übertragene Aufgabe, die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung von Teilräumen der Länder (Regionen) durch die Aufstellung zusammenfassender, überörtlicher und übergeordneter Programme und Pläne festzulegen. Regionalplanung ist damit die Raumordnung der Teilräume bzw. Regionen der Länder. Die Regionalplanung hat die Programme und Pläne der Landesplanung zu konkretisieren und die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung festzulegen. Die Regionalplanung stellt das wesentliche Verbindungsgelenk zwischen überörtlichen Entwicklungsvorstellungen des Landes und der konkreten Festlegung der Raumnutzung auf der örtlichen Ebene durch die Bauleitplanung dar.
Ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeit des Verbandes ist die Abgabe von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange. Dabei werden jährlich ca. 400 Stellungnahmen auf Anforderungen abgegeben.
Außerdem ist der Verband in eine Vielzahl von regionalen Initiativen und Aktionen eingebunden.