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Aufgaben

Die Aufgaben des Verbandes ergeben sich aus dem Raumordnungsgesetz des Bundes (ROG) sowie dem Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (SächsLPlG).

Der Verband ist Träger der Regionalplanung in seinem Verbandsgebiet. Regionalplanung ist die den regionalen Planungsträgern übertragene Aufgabe, die anzustrebende räumliche Ordnung und Entwicklung von Teilräumen der Länder (Regionen) durch die Aufstellung zusammenfassender, überörtlicher und übergeordneter Programme und Pläne festzulegen. Regionalplanung ist damit die Raumordnung der Teilräume bzw. Regionen der Länder. Die Regionalplanung hat die Programme und Pläne der Landesplanung zu konkretisieren und die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung festzulegen. Die Regionalplanung stellt das wesentliche Verbindungsgelenk zwischen überörtlichen Entwicklungsvorstellungen des Landes und der konkreten Festlegung der Raumnutzung auf der örtlichen Ebene durch die Bauleitplanung dar.

Der Verband hat insbesondere die Aufgabe,
  • den Regionalplan aufzustellen, zu beschließen und fortzuschreiben und dabei die Interessen der Region im Rahmen der Landesplanung unter Wahrung der vom Freistaat Sachsen gesetzten Planungsziele und unter Abwägung der Grundsätze der Raumordnung abzustimmen,
  • an der Ausarbeitung und Aufstellung von Zielen der Raumordnung und Landesplanung   durch Staatsbehörden nach Maßgabe der landesrechtlichen Vorschriften mitzuwirken,
  • auf die Verwirklichung der Entwicklungspläne hinzuwirken,
  • die Abstimmung des Regionalplanes mit denen benachbarter Regionen unter angemessener Berücksichtigung derer Interessen und raumbedeutsamen Planungen herbeizuführen,
  • die Träger der Bauleitplanung, die anderen öffentlichen sowie die sonstigen Planungsträger über die Erfordernisse der Raumordnung und Landesplanung in seinem Verbandsgebiet zu unterrichten und zu beraten und darauf hinzuwirken, dass raumbedeutsame Planungen und Maßnahmen in ihrem Gebiet miteinander in Einklang stehen und
  • Stellungnahmen zu raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen im Rahmen von Raumordnungsverfahren, anderen landesplanerischen Abstimmungen sowie Fachplanungen abzugeben.

Ein wichtiger Bestandteil der Tätigkeit des Verbandes ist die Abgabe von Stellungnahmen als Träger öffentlicher Belange. Dabei werden jährlich ca. 400 Stellungnahmen auf Anforderungen abgegeben.

Außerdem ist der Verband in eine Vielzahl von regionalen Initiativen und Aktionen eingebunden.