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Organisation

Die Rechtsverhältnisse werden im Rahmen des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz – SächsLPlG) durch die Verbandssatzung geregelt.

Die Rechtsaufsicht über die Regionalen Planungsverbände führt die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde, das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung.

Der Planungsverband Region Chemnitz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, in dem die Kreisfreien Städte und Landkreise der Planungsregion zusammengeschlossen sind.

Mitglieder des Verbandes sind die Kreisfreie Stadt Chemnitz sowie die Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau.

Der Planungsverband hat seinen Sitz in Zwickau.

Organe des Verbandes sind gemäß § 9 Abs. 2 SächsLPlG die Verbandsversammlung und der Verbandsvorsitzende.

Die Verwaltungsgeschäfte werden von der Verbandsgeschäftsstelle geführt.