Die Rechtsverhältnisse werden im Rahmen des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung
des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz – SächsLPlG) durch
die Verbandssatzung
geregelt.
Die Rechtsaufsicht über die Regionalen Planungsverbände führt
die oberste Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde, das Sächsische
Staatsministerium für Regionalentwicklung.
Der Planungsverband Region
Chemnitz ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, in dem die Kreisfreien
Städte und Landkreise der Planungsregion zusammengeschlossen
sind.
Mitglieder des Verbandes sind die Kreisfreie Stadt Chemnitz sowie
die Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau.
Der Planungsverband hat
seinen Sitz in Zwickau.
Organe des Verbandes sind gemäß § 9 Abs. 2 SächsLPlG die Verbandsversammlung und
der Verbandsvorsitzende.
Die
Verwaltungsgeschäfte werden von der Verbandsgeschäftsstelle
geführt.