Aufgaben
Aufgaben der Verbandsversammlung sind insbesondere:
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die Wahl und Abwahl des Verbandsvorsitzenden und seiner beiden Stellvertreter,
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der Beschluss über die Aufstellung, Änderung und Fortschreibung des Regionalplanes oder seiner Teilpläne,
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der Beschluss über den Entwurf des Regionalplanes bzw. seiner Teilpläne,
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der Satzungsbeschluss über den Regionalplan bzw. seiner Teilpläne,
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der Beschluss der Verbandssatzung,
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der Beschluss der Entschädigungssatzung,
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der Beschluss der Geschäftsordnung,
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die Wahl der Mitglieder des Planungsausschusses und ihrer Stellvertreter,
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die Bildung zeitweiliger beratender und beschließender Ausschüsse sowie die Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter in diese Ausschüsse,
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die Berufung und Abberufung der beratenden Mitglieder und ihrer Stellvertreter für die Verbandsversammlung,
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der Beschluss über vom Planungsausschuss oder von zeitweiligen Ausschüssen vorgelegte Angelegenheiten,
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der Beschluss über die Haushaltssatzung einschließlich der Festsetzung der Verbandsumlage, über die Nachtragshaushaltssatzungen und über Einwendungen gegen die Haushaltssatzung und die Nachtragshaushaltssatzungen,
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die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen über einer Wertgrenze von 50.000,00 Euro im Einzelfall,
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die Feststellung des Jahresabschlusses,
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der Beschluss über die Struktur der Verbandsgeschäftsstelle und die Bestellung und Abberufung ihres Leiters sowie die Einstellung, Höhergruppierung und Kündigung von Angestellten des Verbandes mit Entgeltgruppe 14 TVöD und höher.