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Verbandsversammlung

Zusammensetzung


Die Verbandsversammlung ist das Hauptorgan des Regionalen Planungsverbandes. Sie besteht aus

  • dem Oberbürgermeister der Kreisfreien Stadt Chemnitz sowie den Landräten der zum Verbandsgebiet gehörenden Landkreise Erzgebirgskreis, Mittelsachsen, Vogtlandkreis und Zwickau und
  • 23 weiteren Verbandsräten sowie
  1. den beratenden Mitgliedern,
  • der Industrie- und Handelskammer,
  • der Handwerkskammer,
  • der Organisationen der landwirtschaftlichen Berufsvertretung,
  • der Organisationen der Forstwirtschaft und Binnenfischerei,
  • der Arbeitgeberverbände,
  • der Gewerkschaften,
  • der Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften und
  • der Organisationen des Umweltschutzes.

Aufgaben

Aufgaben der Verbandsversammlung sind insbesondere:

  • die Wahl und Abwahl des Verbandsvorsitzenden und seiner beiden Stellvertreter,
  • der Beschluss über die Aufstellung, Änderung und Fortschreibung des Regionalplanes oder seiner Teilpläne,
  • der Beschluss über den Entwurf des Regionalplanes bzw. seiner Teilpläne,
  • der Satzungsbeschluss über den Regionalplan bzw. seiner Teilpläne,
  • der Beschluss der Verbandssatzung,
  • der Beschluss der Entschädigungssatzung,
  • der Beschluss der Geschäftsordnung,
  • die Wahl der Mitglieder des Planungsausschusses und ihrer Stellvertreter,
  • die Bildung zeitweiliger beratender und beschließender Ausschüsse sowie die Wahl der Mitglieder und ihrer Stellvertreter in diese Ausschüsse,
  • die Berufung und Abberufung der beratenden Mitglieder und ihrer Stellvertreter für die Verbandsversammlung,
  • der Beschluss über vom Planungsausschuss oder von zeitweiligen Ausschüssen vorgelegte Angelegenheiten,
  • der Beschluss über die Haushaltssatzung einschließlich der Festsetzung der Verbandsumlage, über die Nachtragshaushaltssatzungen und über Einwendungen gegen die Haushaltssatzung und die Nachtragshaushaltssatzungen,
  • die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen über einer Wertgrenze von 50.000,00 Euro im Einzelfall,
  • die Feststellung des Jahresabschlusses,
  • der Beschluss über die Struktur der Verbandsgeschäftsstelle und die Bestellung und Abberufung ihres Leiters sowie die Einstellung, Höhergruppierung und Kündigung von Angestellten des Verbandes mit Entgeltgruppe 14 TVöD und höher.