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Verbandsvorsitzender

Verbandsvorsitzender:
1. Stellvertreter:
2. Stellvertreter:

Landrat Herr Dirk Neubauer
Oberbürgermeister Herr Sven Schulze
Herr Michael Rudolph

Aufgaben

Die Aufgaben des Verbandsvorsitzenden sind:

  • Der Verbandsvorsitzende führt den Vorsitz in der Verbandsversammlung und im Planungsausschuss und bereitet die Sitzungen vor.
  • Er vollzieht die Beschlüsse der Verbandsversammlung und der Ausschüsse.
  • Er erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und vertritt den Verband nach außen.
  • Ihm obliegt die Einstellung, Höhergruppierung und Kündigung von Angestellten des Planungsverbandes der Entgeltgruppen 1 bis 13 TVöD. Er ist Fach- und Dienstvorgesetzter der Angestellten des Planungsverbandes und erteilt diesen Weisungen und Aufträge im Rahmen der Verbandsaufgaben. Er kann Aufgaben der Dienst- und der Fachaufsicht auf den Leiter der Verbandsgeschäftsstelle übertragen.
  • Der Verbandsvorsitzende hat die Pflicht, die Beschlüsse auf ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen und erforderlichenfalls zu widersprechen.
  • Der Verbandsvorsitzende kann in dringenden Fällen, nach vorheriger Anhörung der betroffenen Mitgliedsgebietskörperschaft, Eilbeschlüsse fassen. Sie bedürfen der nachträglichen Bekanntgabe an die Verbandsversammlung. Ausgenommen von Eilbeschlüssen sind Beschlüsse, die eine Änderung der Satzung betreffen.
  • Er ist zuständig für die Bewirtschaftung der Mittel im Vollzug des Haushaltsplanes sowie für die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen bis 25.000,00 Euro im Einzelfall.