Aufgaben
Die Aufgaben des Verbandsvorsitzenden sind:
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Der Verbandsvorsitzende führt den Vorsitz in der
Verbandsversammlung und im Planungsausschuss und bereitet die Sitzungen
vor.
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Er vollzieht die Beschlüsse der Verbandsversammlung und der
Ausschüsse.
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Er erledigt die Geschäfte der laufenden Verwaltung und
vertritt den Verband nach außen.
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Ihm obliegt die Einstellung, Höhergruppierung und Kündigung
von Angestellten des Planungsverbandes der Entgeltgruppen 1 bis 13 TVöD. Er
ist Fach- und Dienstvorgesetzter der Angestellten des Planungsverbandes und
erteilt diesen Weisungen und Aufträge im Rahmen der Verbandsaufgaben. Er kann
Aufgaben der Dienst- und der Fachaufsicht auf den Leiter der
Verbandsgeschäftsstelle übertragen.
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Der Verbandsvorsitzende hat die Pflicht, die Beschlüsse auf
ihre Rechtmäßigkeit zu prüfen und erforderlichenfalls zu widersprechen.
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Der Verbandsvorsitzende kann in dringenden Fällen, nach
vorheriger Anhörung der betroffenen Mitgliedsgebietskörperschaft,
Eilbeschlüsse fassen. Sie bedürfen der nachträglichen Bekanntgabe an die
Verbandsversammlung. Ausgenommen von Eilbeschlüssen sind Beschlüsse, die eine
Änderung der Satzung betreffen.
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Er ist zuständig für die Bewirtschaftung der Mittel im Vollzug des Haushaltsplanes sowie für die Bewilligung von über- und außerplanmäßigen Aufwendungen oder Auszahlungen bis 25.000,00 Euro im Einzelfall.