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Aufgaben und Grundlagen der Regionalentwicklung

Im Freistaat Sachsen wird der Regionalentwicklung eine große Priorität eingeräumt. Auf Landesebene erfolgt eine Unterstützung und Begleitung sächsischer Regionen insbesondere durch

Entsprechend beschäftigt sich auch die regionale Ebene mit der Entwicklung von (Teil-)Regionen. Im geltenden Landesplanungsgesetz (SächsLPlG) wird in § 13 bestimmt, dass die Regionalen Planungsverbände im Interesse der Regionalentwicklung die raumordnerische Zusammenarbeit in den Planungsregionen gestalten.

§ 13

Raumordnerische Zusammenarbeit, Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen

(1)

Die Regionalen Planungsverbände gestalten im Interesse der Regionalentwicklung die raumordnerische Zusammenarbeit in den Planungsregionen. Bei Handlungsfeldern mit hohem Koordinationsaufwand obliegt ihnen die konzeptionelle Vorbereitung und die Umsetzungsbegleitung. Dabei gestalten sie die raumordnerische Zusammenarbeit insbesondere durch

  1. die kontinuierliche Erfassung und Bereitstellung raumbezogener Daten,
  2. die Initiierung und Koordination von regionalen und interkommunalen Netzwerken,
  3. Kooperationsstrukturen
  4. regionale Foren und Aktionsprogramme zu aktuellen Handlungsanforderungen sowie
  5. Mitwirkung im Verfahren zur Förderung der Regionalentwicklung durch den Freistaat Sachsen gemäß der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern zur Förderung der Regionalentwicklung vom 25. April 2013 (SächsABl. S. 475), die zuletzt durch die Richtlinie vom 18. Dezember 2019 (SächsABl. 2020 S. 38) geändert worden ist, zuletzt enthalten in der Verwaltungsvorschrift vom 27. November 2019 (SächsABl. SDr. S. S 339), in der jeweils geltenden Fassung.

Demnach ist es Aufgabe der Regionalplanung, an der Verwirklichung der Raumordnungspläne verstärkt mitzuwirken. Diese Verwirklichung der Raumordnungspläne vollzieht sich maßgeblich auch über diverse Regionalinitiativen und Regionale Entwicklungskonzepte (REK), die wiederum ein entsprechendes Regionalmanagement voraussetzen.
Während sich die offizielle Regionalplanung flächendeckend auf verbindlich abgegrenzte Planungsregionen bezieht, basieren Regionalinitiativen auf der Selbstfindung der Partner, wobei sich die Gebietskulisse der Aktionsräume stärker aus der thematischen Ausrichtung ergibt. In der Regel handelt es sich um überschaubare Räume mit gemeinsamer Problemlage und gemeinsamen Handlungsbedarf (zumeist mehrere benachbarte Kommunen oder Kreise) oder auch um Zweckbündnisse mit weitreichender axialer Ausrichtung (z. B. zur Beförderung raumwirksamer Verkehrsprojekte).

Die gesetzlich geregelte Regionalplanung ist in erster Linie eine verbindliche raumordnerische Rahmenplanung, die nicht automatisch eine bestimmte Entwicklung bewirkt.
Bei den Regionalinitiativen zur Beförderung der Regionalentwicklung handelt es sich dem gegenüber um sog. informelle Planungen auf der Basis freiwilliger Selbstbindung an der Schnittstelle zwischen Regionalplanung und Regionalpolitik. Diese informellen Planungen sind stärker projektbezogen, umsetzungsorientiert und haben zumeist auch einen stärkeren Wirtschaftsbezug. Außerdem sind sie in der Regel auf bestimmte räumliche und thematische Schwerpunkte ausgerichtet.
Da die Regionalentwicklung im Übereinklang mit den Regionalplänen erfolgen soll, ist eine aktive Mitarbeit der Regionalplaner in den projektbegleitenden Ausschüssen und Facharbeitsgruppen der Regionalinitiativen, die zur Verwirklichung der Grundsätze und Ziele der Regionalpläne schwerpunktmäßig beitragen, zweckmäßig.

Eine besondere Bedeutung hinsichtlich der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit hat die Planungsregion Chemnitz aufgrund ihrer Außengrenze zu Thüringen (219 km), zu Bayern (39 km) sowie zur Tschechischen Republik (235 km). Damit sind 493 km (von 719 km) Außengrenzen (= 68,6 %).

Aktionsräume der Regionalentwicklung und LEADER -Gebiete

   

    Grafik als Link zum PDF-Dokument Karte Aktionsräume der Regionalentwicklung  
Aktionsräume (SMR) Karte: Aktionsräume der Regionalentwicklung im Freistaat Sachsen (Stand: 04/2018)
   
    Grafik als Link zum PDF-Dokument "Karte Anerkannte LEADER-Gebiete"  
LEADER-Gebiete (SMR) Karte: Anerkannte LEADER-Gebiete in Sachsen 2023-2027 (Stand: 01.03.2023)