Richtlinie zur Förderung der Regionalentwicklung (FR Regio 2023)
Mit Schreiben vom 11. Juli 2022 hat der Planungsverband Region Chemnitz über die Anmeldung von Vorhaben zur Förderung über die Richtlinie FR Regio informiert.
Mit der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) zur Förderung der Regionalentwicklung (FR Regio) wird auch das Verfahren geregelt, nach dem die interkommunale Zusammenarbeit bei der Umsetzung insbesondere der Erfordernisse des Landesentwicklungsplanes und der Regionalpläne unterstützt werden soll (Ziffer VII). Demnach sind von den Antragsberechtigten für das Folgejahr vorgesehene Vorhaben beim zuständigen Regionalen Planungsverband mit ausführlicher Beschreibung und einer belastbaren Kostenkalkulation bis zum Stichtag 30. Oktober des Vorjahres anzumelden. Der konkrete Fördergegenstand für geplante Vorhaben ergibt sich aus Ziffer II der FR Regio.
Um eine potenzielle Projektförderung für das Jahr 2023 fristgerecht beim jetzt für die FR Regio zuständigen Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) anmelden zu können, wird um Mitteilung der Vorhabenvorschläge (als Mail) bis zum 30. September 2022 an die Verbandsgeschäftsstelle des Planungsverbandes Region Chemnitz gebeten.
Zur Vorhabenanmeldung soll die hier zur Verfügung gestellte Arbeitshilfe genutzt werden.
Der Planungsverband Region Chemnitz wird die vorgeschlagenen Projekte bewerten, priorisieren und an das SMR weiterleiten. Anschließend wird das SMR nach interministerieller Abstimmung eine Liste von Maßnahmenvorschlägen erstellen, für die dann der konkrete Förderantrag bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen ist.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen für 2023/2024.
Aktualisierung vom 23. August 2022:
Mit Schreiben vom 11. August 2022 hat das Sächsische Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) unter Bezug auf die derzeit laufende Anmeldephase für FR-Regio-Vorhaben 2023 darüber informiert, dass im Regierungsentwurf zum Doppelhaushalt 2023/2024 erneut investive Mittel geplant sind. Nach dem Willen der Staatsregierung sollen zu den jährlich 910 T Euro für nichtinvestive Vorhaben geplanten Mitteln jährlich zusätzlich weitere 5 Mio. Euro für investive Vorhaben bereitgestellt werden. Vorbehaltlich eines positiven Beschlusses durch den Sächsischen Landtag wird daher voraussichtlich eine Förderung investiver Vorhaben in der benannten Höhe möglich sein. Unter Bezugnahme auf VII. Nummer 2 Satz 2 FR-Regio wird die Einreichungsfrist für investive Vorhabenanmeldungen für die Förderperiode 2023 zur Vorlage beim SMR einmalig auf den 30. Dezember 2022 verlängert. Die Frist für die Anmeldung nichtinvestiver Vorhaben zum 30. Oktober 2022 bleibt hiervon unberührt.
Um eine potenzielle Projektförderung für investive Vorhabenanmeldungen für das Jahr 2023 fristgerecht beim SMR anmelden zu können, wird um Mitteilung der Vorhabenvorschläge (als Mail) bis zum 25. November 2022 an die Verbandsgeschäftsstelle des Planungsverbandes Region Chemnitz gebeten.
Zur Vorhabenanmeldung soll auch die hier zur Verfügung gestellte Arbeitshilfe genutzt werden.