Richtlinie zur Förderung der Regionalentwicklung (FR Regio)

Mit Schreiben vom 4. Juli 2023 hat der Planungsverband Region Chemnitz über die Anmeldung von Vorhaben zur Förderung über die Richtlinie FR Regio informiert.

Mit der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums des Innern (SMI) zur Förderung der Regionalentwicklung (FR Regio) wird auch das Verfahren geregelt, nach dem die interkommunale Zusammenarbeit bei der Umsetzung insbesondere der Erfordernisse des Landesentwicklungsplanes und der Regionalpläne unterstützt werden soll (Ziffer VII). Demnach sind von den Antragsberechtigten für das Folgejahr vorgesehene Vorhaben beim zuständigen Regionalen Planungsverband mit ausführlicher Beschreibung und einer belastbaren Kostenkalkulation bis zum Stichtag 30. Oktober des Vorjahres anzumelden. Der konkrete Fördergegenstand für geplante Vorhaben ergibt sich aus Ziffer II der FR Regio.

Laut Haushaltsplan 2023/2024 des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung (SMR) werden jährlich 910 T Euro für nichtinvestive Vorhaben und 5.000 T Euro für investive Vorhaben bereitgestellt.

Um eine potenzielle Projektförderung für nichtinvestive und investive Vorhabenanmeldungen für das Jahr 2024 fristgerecht beim jetzt für die FR Regio zuständigen Sächsischen Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) anmelden zu können, wird um Mitteilung der Vorhabenvorschläge (als Mail) bis zum 29. September 2023 an die Verbandsgeschäftsstelle des Planungsverbandes Region Chemnitz gebeten.

Zur Vorhabenanmeldung soll die hier zur Verfügung gestellte Arbeitshilfe genutzt werden.

Der Planungsverband Region Chemnitz wird die vorgeschlagenen Projekte bewerten, priorisieren und an das SMR weiterleiten. Anschließend wird das SMR nach interministerieller Abstimmung eine Liste von Maßnahmenvorschlägen erstellen, für die dann der konkrete Förderantrag bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen ist.

Dokumente

Grafik als Link zum PDF-Dokument FR Regio 2022 ArbeitshilfeArbeitshilfe zur Vorhabenanmeldung