Richtlinie zur Förderung der Regionalentwicklung (FR Regio)
Anmeldung von Fördervorhaben für 2027
Mit Schreiben vom 23. Juni 2026 hat der Planungsverband Region Chemnitz über die Anmeldung von Vorhaben zur Förderung über die Richtlinie FR Regio für 2027 informiert.
Mit der Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung (SMR) zur Förderung der Regionalentwicklung (FR-Regio, https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/12798) wird auch das Verfahren geregelt, nach dem die interkommunale Zusammenarbeit bei der Umsetzung insbesondere der Erfordernisse des Landesentwicklungsplanes und der Regionalpläne unterstützt werden soll (Ziffer VII). Demnach sind von den Antragsberechtigten für das Folgejahr vorgesehene Vorhaben beim zuständigen Regionalen Planungsverband mit ausführlicher Beschreibung und einer belastbaren Kostenkalkulation bis zum Stichtag 30. Oktober anzumelden. Der konkrete Fördergegenstand für geplante Vorhaben ergibt sich aus Ziffer II der FR-Regio.
Um eine potenzielle Projektförderung für nicht-investive und/oder investive Vorhabenanmeldungen für das Jahr 2027 fristgerecht beim Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) anmelden zu können, sind die Vorhabenvorschläge bis zum 25. September 2026 (als E-Mail) gegenüber der Verbandsgeschäftsstelle des Planungsverbandes Region Chemnitz zu melden.
!!! Bitte nutzen Sie zur Vorhabenanmeldung die beigefügte Arbeitshilfe (s. Anlage) !!!
Der Planungsverband Region Chemnitz wird die vorgeschlagenen Projekte bewerten, priorisieren und an das SMIL weiterleiten. Anschließend wird das SMIL nach interministerieller Abstimmung eine Liste von Maßnahmenvorschlägen erstellen, für die dann der konkrete Förderantrag bei der Landesdirektion Sachsen einzureichen ist.
Wir weisen darauf hin, dass bei der FR Regio seit 2025 für Landkreise und Kreisfreie Städte, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie kommunale Zweck- und Verwaltungsverbände das Auszahlungsverfahren nach den Nummern 7.1 und 7.2 der Anlage 3 der Verwaltungsvorschrift zu § 44 der Sächsischen Haushaltsordnung Anwendung findet. Demnach werden 40 % der Fördermittel mit Zuwendungsbescheid und nach Anzeige des Vorhabenbeginns ausgezahlt, 50 % bei Vorlage des Verwendungsnachweises und 10 % nach Prüfung des Verwendungsnachweises. Bei Projekten mit einer Gesamtzuwendung über 150.000 Euro und einem Umsetzungszeitraum von mehr als einem Jahr kann die zweite Auszahlungsrate aufgesplittet werden, sodass vor der Vorlage des Verwendungsnachweises nochmals 25 % der Gesamtzuwendung ausgezahlt werden können. Es ist demnach zu beachten, dass die Vorhabenträger bei der Finanzierung der Projekte zwischenzeitlich für 35 - 60 % der beantragten Fördermittel in die Vorfinanzierung gehen müssen.
Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der noch ausstehenden Haushaltsverhandlungen zum Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen für 2027/2028.

