Skip to main content

Rechtsgültige Regionalpläne für die Planungsregion

Im Zuge der sächsischen Funktional- und Kreisgebietsreform 2008 wurden nicht nur die bisherigen Regionalen Planungsverbände Chemnitz-Erzgebirge und Südwestsachsen zu einem neuen Planungsverband fusioniert, sondern der neu gebildete Planungsverband erfuhr durch die Einbeziehung des bislang zum Regionalen Planungsverband Westsachsen gehörenden Altkreises Döbeln noch eine zusätzliche Erweiterung.

Da bisher im Planungsverband Region Chemnitz kein neuer Gesamt-Regionalplan in Kraft getreten ist, gelten entsprechend § 20 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz – SächsLPlG) die Regionalpläne der ehemaligen Planungsregionen weiter.

Grafik als Link zum PDF-Dokument Zuschnitt der rechtsverbindlichen Regionalpläne

Über die nachfolgenden Links gelangen Sie direkt zum entsprechenden Regionalplan.

Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge

Regionalplan Südwestsachsen

  • Erste Gesamtfortschreibung
    rechtskräftig seit 06.10.2011
    [Unwirksamkeit von Kap. 2.5 (Ausweisung von Vorrang-/Eignungsgebieten für die Windenergienutzung) gemäß Normenkontrollurteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2012 (Az.: 1 C 40/11); bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2012 (Az.: 4 BN 35.12)]

Regionalplan Westsachsen

Regionalplan Region Chemnitz - Satzungsbeschluss

Die Verbandsversammlung hat auf ihrer 32. Sitzung am 20. Juni 2023 den Regionalplan Region Chemnitz als Satzung (RPl-S RC) beschlossen. Bis zur Rechtskraft des RPL-S RC (zum weiteren Verfahren siehe "Verfahrensablauf") sind die Inhalte der in den verschiedenen Teilen der Region bestehenden Regionalpläne weiterhin anzuwenden.

Am 29. August 2023 wurde der RPl-S RC der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Derzeit findet das Genehmigungsverfahren gemäß § 7 Abs. 3 SächsLPlG statt.

Aufstellung Raumordnungsplan Wind (ROPW)

Die 34. Sitzung der Verbandsversammlung des PV RC hat am 25. Januar 2024 die frühzeitige Unterrichtung der berührten öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPlG) zu den Unterlagen für die Erstellung des ROPW und die Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichts gemäß § 8 ROG beschlossen (Beschluss Nr. 03/2024).

Allen Interessierten und Betroffenen wurde dazu vom 16. Februar 2024 bis zum 5. April 2024 die Gelegenheit eröffnet, die ausgelegten Unterlagen für die Erstellung des ROPW einzusehen und sich am Verfahren zu beteiligen.

Die Verbandsgeschäftsstelle ist gegenwärtig damit beschäftigt, die Vielzahl der Einwendungen technisch aufzuarbeiten, zu sichten und die Schwerpunkte für die Weiterarbeit am Planentwurf zu ermitteln (zum weiteren Verfahren siehe "Verfahrensablauf").