Rechtsgültige Regionalpläne für die Planungsregion
Im Zuge der sächsischen Funktional- und Kreisgebietsreform 2008 wurden nicht nur die bisherigen Regionalen Planungsverbände Chemnitz-Erzgebirge und Südwestsachsen zu einem neuen Planungsverband fusioniert, sondern der neu gebildete Planungsverband erfuhr durch die Einbeziehung des bislang zum Regionalen Planungsverband Westsachsen gehörenden Altkreises Döbeln noch eine zusätzliche Erweiterung.
Da bisher im Planungsverband Region Chemnitz kein neuer Gesamt-Regionalplan in Kraft getreten ist, gelten entsprechend § 20 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz – SächsLPlG) die Regionalpläne der ehemaligen Planungsregionen weiter.
Über die nachfolgenden Links gelangen Sie direkt zum entsprechenden Regionalplan.
Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge
- Fortschreibung
mit Ausnahme der Teilfortschreibungen Regionale Vorsorgestandorte und Windenergienutzung
rechtskräftig seit 31.07.2008 - 2. Teilfortschreibung Windenergienutzung
rechtskräftig seit 20.10.2005 - 1. Teilfortschreibung Regionale Vorsorgestandorte
rechtskräftig sei 28.10.2004
Regionalplan Südwestsachsen
- Erste Gesamtfortschreibung
rechtskräftig seit 06.10.2011
[Unwirksamkeit von Kap. 2.5 (Ausweisung von Vorrang-/Eignungsgebieten für die Windenergienutzung) gemäß Normenkontrollurteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2012 (Az.: 1 C 40/11); bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2012 (Az.: 4 BN 35.12)]
Regionalplan Westsachsen
- Regionalplan Westsachsen 2008
rechtskräftig seit 25.07.2008
Regionalplan Region Chemnitz - Satzungsbeschluss
Am 29. August 2023 wurde der RPl-S RC der Rechtsaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt. Derzeit findet das Genehmigungsverfahren gemäß § 7 Abs. 3 SächsLPlG statt.