Rechtsgültige Regionalpläne für die Planungsregion
Im Zuge der sächsischen Funktional- und Kreisgebietsreform 2008 wurden nicht nur die bisherigen Regionalen Planungsverbände Chemnitz-Erzgebirge und Südwestsachsen zu einem neuen Planungsverband fusioniert, sondern der neu gebildete Planungsverband erfuhr durch die Einbeziehung des bislang zum Regionalen Planungsverband Westsachsen gehörenden Altkreises Döbeln noch eine zusätzliche Erweiterung.
Da bisher für den Planungsverband Region Chemnitz noch kein rechtsgültiger neuer Gesamt-Regionalplan vorliegt, gelten entsprechend § 20 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz – SächsLPlG) die Regionapläne der ehemaligen Regionen weiter.
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Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge
- Fortschreibung
mit Ausnahme der Teilfortschreibungen Regionale Vorsorgestandorte und Windenergienutzung
rechtskräftig seit 31.07.2008 - 2. Teilfortschreibung Windenergienutzung
rechtskräftig seit 20.10.2005 - 1. Teilfortschreibung Regionale Vorsorgestandorte
rechtskräftig sei 28.10.2004
Regionalplan Südwestsachsen
- Erste Gesamtfortschreibung
rechtskräftig seit 06.10.2011
[Unwirksamkeit von Kap. 2.5 (Ausweisung von Vorrang-/Eignungsgebieten für die Windenergienutzung) gemäß Normenkontrollurteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2012 (Az.: 1 C 40/11); bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2012 (Az.: 4 BN 35.12)]
Regionalplan Westsachsen
- Regionalplan Westsachsen 2008
rechtskräftig seit 25.07.2008
Öffentliche Auslegung und Beteiligung am Entwurf des Regionalplanes Region Chemnitz gemäß § 9 Absatz 3 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPlG)
Frühzeitige Unterrichtung der berührten öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit zum Sachlichen Teilregionalplan Wind; Regionales Windenergiekonzept gemäß § 9 (1) Raumordnungsgesetz (ROG) und § 8 ROG
Auf Grund des Beschlusses Nr. 03/2021 der 29. Sitzung der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 1. Juli 2021 führte der Planungsverband Region Chemnitz für den Entwurf des sachlichen Teilregionalplans Wind; Regionales Windenergiekonzept im Zeitraum vom 13. September 2021 bis zum 29. Oktober 2021 die frühzeitige Unterrichtung der berührten öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit nach § 9 (1) Raumordnungsgesetz (ROG) sowie die Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts nach § 8 ROG durch. Derzeit erfolgt die Aus- und Bewertung der Ergebnisse des Auslegungsverfahren