Rechtsgültige Regionalpläne für die Planungsregion

Im Zuge der sächsischen Funktional- und Kreisgebietsreform 2008 wurden nicht nur die bisherigen Regionalen Planungsverbände Chemnitz-Erzgebirge und Südwestsachsen zu einem neuen Planungsverband fusioniert, sondern der neu gebildete Planungsverband erfuhr durch die Einbeziehung des bislang zum Regionalen Planungsverband Westsachsen gehörenden Altkreises Döbeln noch eine zusätzliche Erweiterung.

Da bisher für den Planungsverband Region Chemnitz noch kein rechtsgültiger neuer Gesamt-Regionalplan vorliegt, gelten entsprechend § 20 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz – SächsLPlG) die Regionapläne der ehemaligen Regionen weiter.

Grafik als Link zum PDF-Dokument Zuschnitt der rechtsverbindlichen Regionalpläne

Über die nachfolgenden Links gelangen Sie direkt zum entsprechenden Regionalplan.

Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge

Regionalplan Südwestsachsen

  • Erste Gesamtfortschreibung
    rechtskräftig seit 06.10.2011
    [Unwirksamkeit von Kap. 2.5 (Ausweisung von Vorrang-/Eignungsgebieten für die Windenergienutzung) gemäß Normenkontrollurteil des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 19. Juni 2012 (Az.: 1 C 40/11); bestätigt durch Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 23. Oktober 2012 (Az.: 4 BN 35.12)]

Regionalplan Westsachsen

Öffentliche Auslegung und Beteiligung am Entwurf des Regionalplanes Region Chemnitz gemäß § 9 Absatz 3 Raumordnungsgesetz (ROG) in Verbindung mit § 6 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPlG)

Entsprechend des Beschlusses Nr. 02/2021 der Verbandsversammlung des Planungsverbandes vom 4. Mai 2021 in Plauen erfolgte die erneute öffentliche Auslegung und die Beteiligung am Entwurf des Regionalplanes Region Chemnitz mit Umweltbericht gemäß § 9 Absatz 3 ROG in Verbindung mit § 6 SächsLPlG im Zeitraum vom 5. Juli 2021 bis zum 20. August 2021. Derzeit erfolgt die Aus- und Bewertung der Ergebnisse des Auslegungsverfahrens.

Frühzeitige Unterrichtung der berührten öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit zum Sachlichen Teilregionalplan Wind; Regionales Windenergiekonzept gemäß § 9 (1) Raumordnungsgesetz (ROG) und § 8 ROG

Auf Grund des Beschlusses Nr. 03/2021 der 29. Sitzung der Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 1. Juli 2021 führte der Planungsverband Region Chemnitz für den Entwurf des sachlichen Teilregionalplans Wind; Regionales Windenergiekonzept im Zeitraum vom 13. September 2021 bis zum 29. Oktober 2021 die frühzeitige Unterrichtung der berührten öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit nach § 9 (1) Raumordnungsgesetz (ROG) sowie die Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des erforderlichen Umfangs und Detaillierungsgrads des Umweltberichts nach § 8 ROG durch. Derzeit erfolgt die Aus- und Bewertung der Ergebnisse des Auslegungsverfahren