zum Kapitel 5.1; Ziel 5.1.2 Regionale Vorsorgestandorte
Aus der Erkenntnis bestehender Defizite hinsichtlich ausreichender Standortangebote für große bzw. sehr große Vorhaben der Industrie wurde am 12.09.2001 noch vor der Erlangung der Rechtskraft des bestehenden Regionalplanes durch den Regionalen Planungsverband Chemnitz-Erzgebirge der Aufstellungsbeschluss für die 1. Teilfortschreibung des Regionalplanes gefasst.
Nach einem 2-stufigen Beteiligungs- und Auslegungsverfahren gemäß § 6 Abs. 1 und 2 des Sächsischen Landesplanungsgesetzes vom 14.12.2001 wurden zu den im aktuellen Regionalplan Chemnitz-Erzgebirge ausgewiesenen 16 Standorten weitere 17 neue oder erweiterte Regionale Vorsorgestandorte durch Satzungsbeschluss des Regionalen Planungsverbandes am 24.11.2003 festgelegt und anschließend zur Genehmigung bei der obersten Raumordnungs- und Landesplanungsbehörde eingereicht.
Aufstellungsbeschluss zur Teilfortschreibung | 12. September 2001 |
Beteiligung bei der Ausarbeitung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG | 2 Monate (bis 27.09.02) |
Abwägungsbeschluss zur Beteiligung nach § 6 Abs. 1 SächsLPlG | 31. Januar 2003 |
Beschluss zur Beteiligung nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG | 10. April 2003 |
Beteiligung und öffentliche Auslegung nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG | 2 Monate (bis 11.07.03) |
Abwägungsbeschluss zur Beteiligung nach § 6 Abs. 2 SächsLPlG | 7. Oktober 2003 |
Satzungsbeschluss | 24. November 2003 |
In Kraft getreten | 28. Oktober 2004 |