Die Landschaftsrahmenplanung hat nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) die Aufgabe, die regionalen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion darzustellen und zu begründen. Sie dient der Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene.
Der Planungsverband stellt entsprechend § 6 SächsNatSchG als Pflichtaufgabe für die Planungsregion die Grundlagen und Inhalte der Landschaftsrahmenplanung in Form eines regionalen Fachbeitrages zusammenhängend dar. Die Inhalte der Landschaftsrahmenplanung (Leitbilder, die für den Planungsraum konkretisierten Ziele und die zu deren Umsetzung notwendigen Erfordernisse und Maßnahmen) werden nach Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in den Regionalplan aufgenommen, soweit sie zur Koordinierung von Raumansprüchen erforderlich und geeignet sind und durch Ziele oder Grundsätze der Raumordnung gesichert werden können. Im Übrigen werden sie dem Regionalplan als Anlage beigefügt. Der Regionalplan übernimmt somit zugleich die Funktion des Landschaftsrahmenplanes (Primärintegration). Die dem Regionalplan als Anlage beigefügten fachplanerischen Inhalte der Landschaftsrahmenplanung sind in Verwaltungsverfahren sowie in den Planungen und Maßnahmen von öffentlichen Stellen, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen.
Für das Gebiet der Region Chemnitz liegen die Fachbeiträge sowie die in die Regionalpläne integrierten Inhalte der bisherigen Planungsregionen Chemnitz-Erzgebirge und Südwestsachsen sowie (gebietsanteilig für den Bereich des Altlandkreises Döbeln) der Region Westsachsen vor.
Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Neuaufstellung des Regionalplanes für die Region Chemnitz erfolgte eine schrittweise Aktualisierung und inhaltliche Angleichung der Grundlagen und Inhalte der Landschaftsrahmenplanung für das gesamte Regionsgebiet. Mit Bescheid vom 27. Februar 2015 wurde durch die obere Naturschutzbehörde (Landesdirektion Sachsen) das erforderliche Einvernehmen gemäß § 8 Abs. 2 SächsNatSchG zum Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan Region Chemnitz erteilt.
Fachbeitrag
Analysen-
Leitbilder-Ziele-
Erfordernisse-Maßnahmen
Integration geeigneter
Inhalte in
den
Regionalplan
Regionalplan mit
primär
integriertem
Landschaftsrahmenplan
Neben den momentan innerhalb des Fachbeitrags zum Landschaftsrahmenplan dargestellten Grundlagen werden auch ausgewählte Inhalte das „Kulturlandschaftsprojekts Mittelsachsen“ im Rahmen der Landschaftsrahmenplanung berücksichtigt.
Im Rahmen des Kapitels werden die jeweiligen Schutzgüter Arten/Lebensgemeinschaften /Lebensräume, Boden, Wasser, Klima/Luft und Kulturlandschaft/Landschaftsbild/ Landschaftserleben näher beschrieben. Aktuelle Datengrundlagen diverser Quellen flossen in die Ausführungen ein.
Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume | |||
Verbreitung des Bibers (Castor fiber, links) und des Fischotters (Lutra lutra, rechts) in der Region Chemnitz (Datengrundlage: LfULG MultibaseCS, Datenauszug von 2003-2013) | Gutachten: Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung in der Region Chemnitz, Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse in der Region Chemnitz | Zielarten - Foto: S. Heß, Planungsverband Region Chemnitz |
Boden | Wasser | Klima, Luft | |
Auszug Karte 2.2-1 Übersicht zu den Böden der Region | Auszug Karte 2.2-3 Natürliche Bodenfruchtbarkeit | Auszug Karte 2.3-5 Fließgewässer, Fließgewässerstruktur | Auszug Karte 2.4-1 Makroklimastufen |
Kulturlandschaft, Landschaftsbild, Landschaftserleben | |||
Regional bedeutsame landschafsbildprägende Erhebungen | Historische Kulturlandschaften besonderer Eigenart - Fotos: S. Petzold, TU Dresden |
2.1 Sektorale Ziele
Hier werden die fachlichen Ziele zu den Schutzgütern formuliert, die im Regionalplan als Ziele oder Grundsätze erstarken oder in der Anlage 1 „Fachplanerische Inhalte der Landschaftsrahmenplanung“ dem Regionalplan beigefügt werden.
2.2 Integriertes Entwicklungskonzept
Anspruchsfassung Vorrang- und
Vorbehaltsgebiete Arten- und Biotopschutz |
Anspruchsfassung Regionale Grünzüge | Gebiete mit besonderen Nutzungsanforderungen | Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft |
2.3 Maßnahmen
Gemäß § 10 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 6 SächsNatSchG sind die Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege innerhalb des Fachbeitrags zum Landschaftsrahmenplan darzustellen. Diese Maßnahmen bilden eine Grundlage für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft. Die zuständigen Naturschutzbehörden wirken im Rahmen ihrer Aufgaben auf die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen hin. Die Maßnahmen sollen im Rahmen der Möglichkeiten vorrangig gefördert werden.
Der Maßnahmenkatalog wurde unter Beachtung der regionalen Ebene (regionale Umsetzung von Landesmaßnahmen, regionale Maßnahmen) in Abstimmung mit den Unteren Naturschutzbehörden erarbeitet. Im Einzelnen handelt es sich vor allem um Unterschutzstellungs-, Erfassungs- sowie Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Auf diese Schwerpunkte sollen die zur Verfügung stehenden Mittel und Kapazitäten im fachbehördlichen und fachlichen Wirkungsbereich konzentriert werden.