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Landschaftsrahmenplanung

Rechtliche Grundlagen

Die Landschaftsrahmenplanung hat nach dem Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) die Aufgabe, die regionalen Erfordernisse und Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege für die Planungsregion darzustellen und zu begründen. Sie dient der Verwirklichung der Ziele und Grundsätze des Naturschutzes und der Landschaftspflege auf der regionalen Ebene.

Der Planungsverband stellt entsprechend § 6 SächsNatSchG als Pflichtaufgabe für die Planungsregion die Grundlagen und Inhalte der Landschaftsrahmenplanung in Form eines regionalen Fachbeitrages zusammenhängend dar. Die Inhalte der Landschaftsrahmenplanung (Leitbilder, die für den Planungsraum konkretisierten Ziele und die zu deren Umsetzung notwendigen Erfordernisse und Maßnahmen) werden nach Abstimmung mit anderen raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen in den Regionalplan aufgenommen, soweit sie zur Koordinierung von Raumansprüchen erforderlich und geeignet sind und durch Ziele oder Grundsätze der Raumordnung gesichert werden können. Im Übrigen werden sie dem Regionalplan als Anlage beigefügt. Der Regionalplan übernimmt somit zugleich die Funktion des Landschaftsrahmenplanes (Primärintegration). Die dem Regionalplan als Anlage beigefügten fachplanerischen Inhalte der Landschaftsrahmenplanung sind in Verwaltungsverfahren sowie in den Planungen und Maßnahmen von öffentlichen Stellen, die sich auf Natur und Landschaft auswirken können, zu berücksichtigen.

Für das Gebiet der Region Chemnitz liegen die Fachbeiträge sowie die in die Regionalpläne integrierten Inhalte der bisherigen Planungsregionen Chemnitz-Erzgebirge und Südwestsachsen sowie (gebietsanteilig für den Bereich des Altlandkreises Döbeln) der Region Westsachsen vor.

Im Zusammenhang mit der gegenwärtigen Neuaufstellung des Regionalplanes für die Region Chemnitz erfolgte eine schrittweise Aktualisierung und inhaltliche Angleichung der Grundlagen und Inhalte der Landschaftsrahmenplanung für das gesamte Regionsgebiet. Mit Bescheid vom 27. Februar 2015 wurde durch die obere Naturschutzbehörde (Landesdirektion Sachsen) das erforderliche Einvernehmen gemäß § 8 Abs. 2 SächsNatSchG zum Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan Region Chemnitz erteilt.

Fachbeitrag Analysen-
Leitbilder-Ziele-
Erfordernisse-Maßnahmen

Integration geeigneter
Inhalte in den
Regionalplan

Regionalplan mit
primär integriertem
Landschaftsrahmenplan

Neben den momentan innerhalb des Fachbeitrags zum Landschaftsrahmenplan dargestellten Grundlagen werden auch ausgewählte Inhalte das „Kulturlandschaftsprojekts Mittelsachsen“ im Rahmen der Landschaftsrahmenplanung berücksichtigt.

Fachbeitrag zum Landschaftsrahmenplan

1. Grundlagen

Im Rahmen des Kapitels werden die jeweiligen Schutzgüter Arten/Lebensgemeinschaften /Lebensräume, Boden, Wasser, Klima/Luft und Kulturlandschaft/Landschaftsbild/ Landschaftserleben näher beschrieben. Aktuelle Datengrundlagen diverser Quellen flossen in die Ausführungen ein.

Arten, Lebensgemeinschaften und Lebensräume
Grafiken Verbreitung des Bibers und des Fischotters Grafik Cover Avifaunagutachten Grafik Cover Fledermausgutachten Zielarten - Foto: S. Heß, Planungsverband Region Chemnitz
Verbreitung des Bibers (Castor fiber, links) und des Fischotters (Lutra lutra, rechts) in der Region Chemnitz (Datengrundlage: LfULG MultibaseCS, Datenauszug von 2003-2013) Gutachten: Gebiete mit besonderer avifaunistischer Bedeutung in der Region Chemnitz, Gebiete mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse in der Region Chemnitz Zielarten - Foto: S. Heß, Planungsverband Region Chemnitz
Boden   Wasser Klima, Luft
Grafik Auszug Karte 2.2-1 Übersicht zu den Böden der Region Grafik Auszug Karte 2.2-3 Natürliche Bodenfruchtbarkeit Grafik Auszug Karte 2.3-5 Fließgewässer, Fließgewässerstruktur Grafik Auszug Karte 2.4-1 Makroklimastufen
Auszug Karte 2.2-1 Übersicht zu den Böden der Region Auszug Karte 2.2-3 Natürliche Bodenfruchtbarkeit Auszug Karte 2.3-5 Fließgewässer, Fließgewässerstruktur Auszug Karte 2.4-1 Makroklimastufen
Kulturlandschaft, Landschaftsbild, Landschaftserleben
Grafik Regional bedeutsame landschafsbildprägende Erhebungen Historische Kulturlandschaften besonderer Eigenart, Schöneck - Foto: S. Petzold, TU Dresden Historische Kulturlandschaften besonderer Eigenart, Schönfels - Foto: S. Petzold, TU Dresden Historische Kulturlandschaften besonderer Eigenart, Hartenstein - Foto: S. Petzold, TU Dresden
Regional bedeutsame landschafsbildprägende Erhebungen Historische Kulturlandschaften besonderer Eigenart - Fotos: S. Petzold, TU Dresden

2. Inhalte der Landschaftsrahmenplanung

2.1 Sektorale Ziele

Hier werden die fachlichen Ziele zu den Schutzgütern formuliert, die im Regionalplan als Ziele oder Grundsätze erstarken oder in der Anlage 1 „Fachplanerische Inhalte der Landschaftsrahmenplanung“ dem Regionalplan beigefügt werden.

2.2 Integriertes Entwicklungskonzept

Das „Integrierte Entwicklungskonzept Landschaft“ ist das Bindeglied zwischen den landschaftsrahmenplanerischen Analysen, Bewertungen sowie sektoralen Zielsetzungen des Fachbeitrages und dem Regionalplan. Die sektoralen Kapitel des Fachbeitrages enthalten bereits schutzgutspezifisch Aussagen zur Übergabe ihrer Inhalte an den Regionalplan. Das „Integrierte Entwicklungskonzept Landschaft“ erläutert darüber hinaus wie die landschaftsrahmenplanerischen Inhalte durch kartographische Festlegungen in den Regionalplan aufgenommen werden. Dies erfolgt durch:
  • Natur und Landschaft funktionsspezifisch schützende Vorrang- und Vorbehaltsgebietsausweisungen,
  • Freiraum komplex sichernde regionale Grünzüge und Grünzäsuren,
  • die Berücksichtigung rahmenplanerischer Belange bei nutzungsbezogenen Ausweisungen,
  • gebietskonkrete Maßgaben zur Berücksichtigung besonderer Nutzungsanforderungen und
  • gebietskonkrete Maßgaben zu regionalen Sanierungsschwerpunkte.
Grafik Anspruchsfassung Vorrang- und Vorbehaltsgebiete Arten- und Biotopschutz Grafik Anspruchsfassung Regionale Grünzüge Grafik Gebiete mit besonderen Nutzungsanforderungen Grafik Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft
Anspruchsfassung Vorrang- und Vorbehaltsgebiete
Arten- und Biotopschutz
Anspruchsfassung Regionale Grünzüge Gebiete mit besonderen Nutzungsanforderungen Sanierungsbedürftige Bereiche der Landschaft

2.3 Maßnahmen

Gemäß § 10 Abs. 1 BNatSchG i.V.m. § 6 SächsNatSchG sind die Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege innerhalb des Fachbeitrags zum Landschaftsrahmenplan darzustellen. Diese Maßnahmen bilden eine Grundlage für den Schutz, die Pflege und die Entwicklung von Natur und Landschaft. Die zuständigen Naturschutzbehörden wirken im Rahmen ihrer Aufgaben auf die Umsetzung der aufgeführten Maßnahmen hin. Die Maßnahmen sollen im Rahmen der Möglichkeiten vorrangig gefördert werden.

Der Maßnahmenkatalog wurde unter Beachtung der regionalen Ebene (regionale Umsetzung von Landesmaßnahmen, regionale Maßnahmen) in Abstimmung mit den Unteren Naturschutzbehörden erarbeitet. Im Einzelnen handelt es sich vor allem um Unterschutzstellungs-, Erfassungs- sowie Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen. Auf diese Schwerpunkte sollen die zur Verfügung stehenden Mittel und Kapazitäten im fachbehördlichen und fachlichen Wirkungsbereich konzentriert werden.

Grafik als Link zum PDF-Dokument Karte Regionale Schutzgebietskonzeption
Regionale Schutzgebietskonzeption