Raumordnungsplan Wind (ROPW)

Information Verfahren

Die Verbandsversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 20. Juni 2023 mit Beschluss Nr. 08/2023 (hier) zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe, der Ausweisung von mindestens 2 % der Regionsfläche als Vorranggebiete Wind gemäß § 3 Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land  (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG) und § 4a Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPlG), die Aufstellung des Raumordnungsplans Wind (ROPW) als sachlichen Teilregionalplan beschlossen.

Den Verfahrensablauf der Erstellung des ROPW können Sie hier nachvollziehen.

Frühzeitige Unterrichtung

Die Verbandsversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25. Januar 2024 mit Beschluss Nr. 03/2024 (hier) die frühzeitige Unterrichtung der berührten öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPlG) zu den Unterlagen für die Erstellung des ROPW und die Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichts gemäß § 8 ROG beschlossen.

Im Zeitraum vom 16. Februar 2024 bis zum 5. April 2024 bestand somit für Jedermann die Möglichkeit, die ausgelegten Unterlagen mit dem Vorentwurf des ROPW einzusehen und Hinweise, Anregungen und Bedenken gegenüber dem Planungsverband vorzubringen.

Nach der Veraktung, Digitalisierung und dem Abgleich der bei der frühzeitigen Unterrichtung eingegangenen Stellungnahmen sowie der Sortierung der Inhalte der Stellungnahmen erfolgte die Bestimmung und Bewertung der Auswirkungen der Stellungnahmen auf die bisherigen Inhalte des Vorentwurfs des ROPW. Damit verbunden war die Prüfung der im Vorentwurf bisher enthaltenen Ausschlusskriterien und die Bestimmung von weiteren Planungskriterien.

Die Aktualisierung und Vervollständigung der Inhalte des ROPW erfolgt teilweise auch auf der Grundlage von Gutachten.

Die Aktualisierung und Vervollständigung der Inhalte des ROPW erfolgt teilweise auch auf der Grundlage von Gutachten.

Gutachten Artenschutz Wind

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als Auftraggeber hat das Gutachten „Flächenermittlung nach Windenergieflächenbedarfsgesetz-Erarbeitung artenschutzfachlicher Grundlagen für die Regionalplanung in Sachsen“ erstellen lassen. Auftragnehmer des Gutachtens waren der Förderverein Sächsische Vogelschutzwarte Neschwitz e.V. und die Firma hochfrequent – Meisel & Roßner GbR.

Ziel des Gutachtens war die Erarbeitung von landesweiten artenschutzfachlichen Grundlagen zur Unterstützung der Erarbeitung des ROPW. Das Gutachten beschränkt sich ausschließlich auf die in Bezug auf die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen besonders sensiblen Artengruppen der Vögel und Fledermäuse.

Der Abschlussbericht des Gutachtens mit Stand vom 10. Mai 2024 steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Gutachten Repowering von Windenergieanlagen

Im Auftrag des Planungsverbandes wurde durch Herrn Univ.- Prof. Dr. Kment, LL.M. (Cambridge) ein rechtswissenschaftliches Gutachten „Repowering von Windenergieanlagen“ erstellt. Gegenstand des Gutachtens waren Rechtsfragen zum Verhältnis der Anzahl von Repoweringanlagen zu Bestandsanlagen und zur gesetzlichen Steuerungsentscheidung für das Repowering von Windenergieanlagen.

Das Gutachten mit Stand vom 21. Mai 2024 steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Leitfaden Artenschutz bei der Windenergiegebietsausweisung (LAW I)

Ob und inwieweit die Aktualisierung und Vervollständigung der Inhalte des ROPW auch auf der Grundlage des Leitfadens zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange bei der Ausweisung von WEG in der Regionalplanung [Leitfaden Artenschutz bei der Windenergiegebietsausweisung (LAW I)] des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) erfolgt, ist noch nicht abschließend abgestimmt. Der Planungsverband war in die Erarbeitung des Leitfadens nicht einbezogen.

Der Leitfaden mit Stand 26. April 2024 steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Öffentliche Auslegung und Beteiligung zum Entwurf des Raumordnungsplans Wind (ROPW)

Die Verbandsversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25. März 2026 beschlossen, die Öffentlichkeit und die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen zum Entwurf des Raumordnungsplans Wind (ROPW) mit dem Umweltbericht gemäß § 9 Abs. 2 ROG in Verbindung mit § 6 SächsLPlG zu beteiligen und zu diesem Zwecke nach Maßgabe der vorgenannten Normen die entsprechenden Unterlagen zu veröffentlichen.

Als Zeitraum für die Veröffentlichung und die Abgabe von Stellungnahmen nach Maßgabe des § 9 Abs. 2 ROG wurde ein Zeitraum von 8 Wochen bestimmt. Das Beteiligungsverfahren findet im Zeitraum vom 4. Mai 2026 bis einschließlich 6. Juli 2026 statt.

Der Entwurf des ROPW umfasst die textlichen und zeichnerischen Festlegungen zur Windenergienutzung sowie deren Begründungen. Zum Entwurf des ROPW und seiner Begründung gehören auch Tabellen, Karten und Anhänge, einschließlich des Umweltberichtes als gesondertes Dokument (nachfolgend Planunterlagen).

Die Veröffentlichung der Planunterlagen und der weiteren zweckdienlichen Unterlagen erfolgt im Zeitraum vom 4. Mai 2026 bis einschließlich 6. Juli 2026 ausschließlich digital im Internet, im Online-Portal.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet erfolgt die öffentliche Auslegung der Planunterlagen und der weiteren zweckdienlichen Unterlagen im Zeitraum vom 4. Mai 2026 bis einschließlich 6. Juli 2026 in allen in der Bekanntmachung vom 8. April 2026, veröffentlicht im Amtlichen Anzeiger des Sächsischen Amtsblattes, Ausgabe Nr. 17/2026 vom 23. April 2026 benannten konkreten Dienststellen zu den dort angegebenen Zeiten für die kostenlose Einsichtnahme für jedermann.

Durch den Planungsverband werden zu Beginn des Zeitraums der öffentlichen Auslegung und Beteiligung in jeder Mitgliedsgebietskörperschaft je eine Informationsveranstaltung zum Verfahren, den Beteiligungsmöglichkeiten und den Inhalten des ROPW mit der anschließenden Möglichkeit, Fragen dazu zu stellen, angeboten. Sie finden jeweils von 19:00 bis 21:00 Uhr statt. Näher Informationen dazu erhalten Sie auf dieser separaten Webseite.