Skip to main content

"Raumordnungsplan Wind" Region Chemnitz als sachlicher Teilregionalplan

Vom 13. September 2021 bis zum 29. Oktober 2021 wurde das Verfahren zum Entwurf des Sachlichen Teilregionalplans Wind nach § 9 (1) Raumordnungsgesetz (ROG) durchgeführt.

Im Jahr 2022 wurden durch den Bund eine Vielzahl von neuen gesetzlichen Regelungen mit umfassenden Auswirkungen auf die planerische Steuerung von Windenergieanlagen erlassen. Durch den Freistaat Sachsen erfolgte in Umsetzung des neuen Windenergieflächenbedarfsgesetzes des Bundes eine Änderung des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPlG). Mit dem neuen § 4a SächsLPlG wird den Regionalen Planungsverbänden die Ausweisung von mindestens 2,0 Prozent ihrer Fläche als Windenergiegebiete (Vorranggebiete Wind) bis zum 31. Dezember 2027 als Pflichtaufgabe übertragen.

Aufgrund der geänderten Rechtslage war die Weiterführung des begonnenen Verfahrens des Sachlichen Teilregionalplans Wind mit den bisherigen Inhalten nicht mehr möglich. Die Verbandsversammlung hat auf ihrer 32. Sitzung am 20. Juni 2023 deshalb beschlossen, das bisherige Verfahren zum Sachlichen Teilregionalplan Wind einzustellen. Gleichzeitig hat die Verbandsversammlung den Beschluss gefasst, zur Umsetzung von § 4a SächsLPlG einen Raumordnungsplan Wind als sachlichen Teilregionalplan neu zu erstellen (zum weiteren Verfahren siehe "Verfahrensablauf"). Außerdem wurde die Verbandsgeschäftsstelle mit der Ausarbeitung des Planentwurfs beauftragt.