Skip to main content

Raumordnungsplan Wind (ROPW)

Information Verfahren

Die Verbandsversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 20. Juni 2023 mit Beschluss Nr. 08/2023 (hier) zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe, der Ausweisung von mindestens 2 % der Regionsfläche als Vorranggebiete Wind gemäß § 3 Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land  (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG) und § 4a Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPlG), die Aufstellung des Raumordnungsplans Wind (ROPW) als sachlichen Teilregionalplan beschlossen.

Den Verfahrensablauf der Erstellung des ROPW können Sie hier nachvollziehen.

Frühzeitige Unterrichtung

Die Verbandsversammlung hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 25. Januar 2024 mit Beschluss Nr. 03/2024 (hier) die frühzeitige Unterrichtung der berührten öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPlG) zu den Unterlagen für die Erstellung des ROPW und die Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichts gemäß § 8 ROG beschlossen.

Im Zeitraum vom 16. Februar 2024 bis zum 5. April 2024 bestand somit für Jedermann die Möglichkeit, die ausgelegten Unterlagen mit dem Vorentwurf des ROPW einzusehen und Hinweise, Anregungen und Bedenken gegenüber dem Planungsverband vorzubringen.

Aktuelle Arbeitsschritte

Die Veraktung, Digitalisierung und der Abgleich der bei der frühzeitigen Unterrichtung eingegangenen Stellungnahmen sowie die Sortierung der Inhalte der Stellungnahmen ist abgeschlossen. Gegenwärtig erfolgt die Bestimmung und Bewertung der Auswirkungen der Stellungnahmen auf die bisherigen Inhalte des Vorentwurfs des ROPW. Damit verbunden ist die Prüfung der im Vorentwurf bisher enthaltenen Ausschlusskriterien und die Bestimmung von weiteren Planungskriterien

Die Aktualisierung und Vervollständigung der Inhalte des ROPW erfolgt teilweise auch auf der Grundlage von Gutachten.

Gutachten Artenschutz Wind

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als Auftraggeber hat das Gutachten „Flächenermittlung nach Windenergieflächenbedarfsgesetz-Erarbeitung artenschutzfachlicher Grundlagen für die Regionalplanung in Sachsen“ erstellen lassen. Auftragnehmer des Gutachtens waren der Förderverein Sächsische Vogelschutzwarte Neschwitz e.V. und die Firma hochfrequent – Meisel & Roßner GbR.

Ziel des Gutachtens war die Erarbeitung von landesweiten artenschutzfachlichen Grundlagen zur Unterstützung der Erarbeitung des ROPW. Das Gutachten beschränkt sich ausschließlich auf die in Bezug auf die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen besonders sensiblen Artengruppen der Vögel und Fledermäuse.

Der Abschlussbericht des Gutachtens mit Stand vom 10. Mai 2024 steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Gutachten Repowering von Windenergieanlagen

Im Auftrag des Planungsverbandes wurde durch Herrn Univ.- Prof. Dr. Kment, LL.M. (Cambridge) ein rechtswissenschaftliches Gutachten „Repowering von Windenergieanlagen“ erstellt. Gegenstand des Gutachtens waren Rechtsfragen zum Verhältnis der Anzahl von Repoweringanlagen zu Bestandsanlagen und zur gesetzlichen Steuerungsentscheidung für das Repowering von Windenergieanlagen.

Das Gutachten mit Stand vom 21. Mai 2024 steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Leitfaden Artenschutz bei der Windenergiegebietsausweisung (LAW I)

Ob und inwieweit die Aktualisierung und Vervollständigung der Inhalte des ROPW auch auf der Grundlage des Leitfadens zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange bei der Ausweisung von WEG in der Regionalplanung [Leitfaden Artenschutz bei der Windenergiegebietsausweisung (LAW I)] des Sächsischen Staatsministeriums für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) erfolgt, ist noch nicht abschließend abgestimmt. Der Planungsverband war in die Erarbeitung des Leitfadens nicht einbezogen.

Der Leitfaden mit Stand 26. April 2024 steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.