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Aufstellung Raumordnungsplan Wind (ROPW)

Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Chemnitz (PV RC) hat am 20. Juni 2023 beschlossen, zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe, der Ausweisung von mindestens 2 % der Regionsfläche als Vorranggebiete Wind gemäß § 3 Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land  (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG) und § 4a Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz – SächsLPlG), einen Raumordnungsplan Wind (ROPW) als sachlichen Teilregionalplan aufzustellen.

Die 34. Sitzung der Verbandsversammlung des PV RC hat am 25. Januar 2024 die frühzeitige Unterrichtung der berührten öffentlichen Stellen und der Öffentlichkeit gemäß § 9 Abs. 1 Raumordnungsgesetz (ROG) i. V. m. § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz - SächsLPlG) zu den Unterlagen für die Erstellung des ROPW und die Festlegung des Untersuchungsrahmens der Umweltprüfung einschließlich des Umfangs und Detaillierungsgrades des Umweltberichts gemäß § 8 ROG beschlossen (Beschluss Nr. 03/2024).

Ende der Beteiligungsfrist zum Raumordnungsplan Wind gem. §§ 9 (1) und 8 ROG

Die Beteiligung zum Raumordnungsplan Wind gem. §§ 9 (1) und 8 ROG ist abgeschlossen. Im Zeitraum vom 16. Februar 2024 bis zum 5. April 2024 bestand für Jedermann die Möglichkeit, die ausgelegten Unterlagen für die Erstellung des ROPW einzusehen und Hinweise, Anregungen und Bedenken gegenüber dem Planungsverband vorzubringen.

Um dem großen Informationsbedarf zu den ausgelegten Unterlagen nachzukommen, wurden in den Landkreisen und der Stadt Chemnitz fünf öffentliche Informationsveranstaltungen mit mehr als 460 Besuchern durch die Verbandsgeschäftsstelle durchgeführt. Aufgrund von weiteren Anfragen wurden über diese Informationsveranstaltungen hinaus mehr als zehn weitere öffentliche Informationsveranstaltungen durchgeführt. Insgesamt konnten somit mehr als 1.000 an der Thematik Interessierte direkt erreicht werden.

Vielen Dank für Ihr Interesse an der Aufstellung des ROPW und damit an der Arbeit des Verbandes!

Weiterarbeit

Aktuelle Informationen zur Weiterarbeit am Raumordnungsplan Wind (ROPW)

Die Veraktung, Digitalisierung und der Abgleich der bei der frühzeitigen Unterrichtung eingegangenen Stellungnahmen sowie die Sortierung der Inhalte der Stellungnahmen ist abgeschlossen. Gegenwärtig erfolgt die Bestimmung und Bewertung der Auswirkungen der Stellungnahmen auf die bisherigen Inhalte des Vorentwurfs des ROPW. Damit verbunden ist die Prüfung der im Vorentwurf bisher enthaltenen Ausschlusskriterien und die Bestimmung von weiteren Planungskriterien.

Die Aktualisierung und Vervollständigung der Inhalte des ROPW erfolgt teilweise auch auf der Grundlage von Gutachten bzw. unter Berücksichtigung eines Leitfadens.

Gutachten Artenschutz Wind

Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie als Auftraggeber hat das Gutachten „Flächenermittlung nach Windenergieflächenbedarfsgesetz-Erarbeitung artenschutzfachlicher Grundlagen für die Regionalplanung in Sachsen“ erstellen lassen. Auftragnehmer des Gutachtens waren der Förderverein Sächsische Vogelschutzwarte Neschwitz e.V. und die Firma hochfrequent – Meisel & Roßner GbR.

Ziel des Gutachtens war die Erarbeitung von landesweiten artenschutzfachlichen Grundlagen zur Unterstützung der Erarbeitung des ROPW. Das Gutachten beschränkt sich ausschließlich auf die in Bezug auf die Errichtung und den Betrieb von Windenergieanlagen besonders sensiblen Artengruppen der Vögel und Fledermäuse.

Der Abschlussbericht des Gutachtens mit Stand 10. Mai 2024  steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Leitfaden Artenschutz bei der Windenergiegebietsausweisung (LAW I)

Das Sächsische Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft (SMEKUL) hat einen „Leitfaden zur Berücksichtigung artenschutzrechtlicher Belange bei der Ausweisung von WEG in der Regionalplanung“ erstellt. In die Erarbeitung des Leitfadens waren die Planungsverbände nicht einbezogen.

Der Leitfaden mit Stand 26. April 2024 steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.

Gutachten Repowering von Windenergieanlagen

Im Auftrag des Planungsverbandes wurde durch Herrn Univ.- Prof. Dr. Kment, LL.M. (Cambridge) ein rechtswissenschaftliches Gutachten „Repowering von Windenergieanlagen“ erstellt. Gegenstand des Gutachtens waren Rechtsfragen zum Verhältnis der Anzahl von Repoweringanlagen zu Bestandsanlagen und zur gesetzlichen Steuerungsentscheidung für das Repowering von Windenergieanlagen.

Das Gutachten mit Stand vom 21. Mai 2024 steht nachfolgend zum Download zur Verfügung.