Die Verbandsversammlung des Planungsverbandes Region Chemnitz (PV RC) hat am 20. Juni 2023 beschlossen, zur Erfüllung ihrer Pflichtaufgabe, der Ausweisung von mindestens 2 % der Regionsfläche als Vorranggebiete Wind gemäß § 3 Gesetz zur Festlegung von Flächenbedarfen für Windenergieanlagen an Land (Windenergieflächenbedarfsgesetz - WindBG) und § 4a Gesetz zur Raumordnung und Landesplanung des Freistaates Sachsen (Landesplanungsgesetz – SächsLPlG), einen Raumordnungsplan Wind (ROPW) als sachlichen Teilregionalplan aufzustellen.
Die Beteiligung zum Raumordnungsplan Wind gem. §§ 9 (1) und 8 ROG ist abgeschlossen. Im Zeitraum vom 16. Februar 2024 bis zum 5. April 2024 bestand für Jedermann die Möglichkeit, die ausgelegten Unterlagen für die Erstellung des ROPW einzusehen und Hinweise, Anregungen und Bedenken gegenüber dem Planungsverband vorzubringen.
Um dem großen Informationsbedarf zu den ausgelegten Unterlagen nachzukommen, wurden in den Landkreisen und der Stadt Chemnitz fünf öffentliche Informationsveranstaltungen mit mehr als 460 Besuchern durch die Verbandsgeschäftsstelle durchgeführt. Aufgrund von weiteren Anfragen wurden über diese Informationsveranstaltungen hinaus mehr als zehn weitere öffentliche Informationsveranstaltungen durchgeführt. Insgesamt konnten somit mehr als 1.000 an der Thematik Interessierte direkt erreicht werden.
Vielen Dank für Ihr Interesse an der Aufstellung des ROPW und damit an der Arbeit des Verbandes!
Wie geht es weiter?
Die Verbandsgeschäftsstelle ist gegenwärtig damit beschäftigt, die Vielzahl der Einwendungen technisch aufzuarbeiten, zu sichten und die Schwerpunkte für die Weiterarbeit am Planentwurf zu ermitteln.
Hinweis zur Bearbeitung der Einwendungen:
Die Abwägung und somit die Diskussion zum Umgang mit allen eingegangenen Hinweisen, Anregungen und Bedenken wird in den öffentlichen Sitzungen der Gremien des Planungsverbandes durchgeführt werden. Alle Unterlagen für diese Sitzungen werden auch auf die Homepage eingestellt. Wir bitten alle Einwender um Verständnis, das Zwischenauskünfte zum Umgang mit den im Verband vorliegenden Einwendungen nicht erteilt werden können.